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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14 (https://dejure.org/2015,103335)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.11.2015 - L 11 AL 27/14 (https://dejure.org/2015,103335)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. November 2015 - L 11 AL 27/14 (https://dejure.org/2015,103335)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 4 LA 218/10

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus anderen Einkommensarten i.S.d. § 21

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Insoweit hat sich das SG auf den Beschluss des Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg vom 9. März 2011 - 4 LA 218/10 - bezogen.

    Denn § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG bestimmt ausdrücklich, dass ein Ausgleich des Einkommens mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten nicht zulässig ist (vgl. insoweit bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. März 2011 - 4 LA 218/10 -, Rn. 4, m.w.N.).

    § 21 BAföG, der den Einkommensbegriff definiert und im Einzelnen regelt, welche Beträge von dem Einkommen abgezogen werden können, sieht einen Abzug fiktiver Steuern nicht vor; nach § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BAföG kann lediglich die für den Berechnungszeitraum zu leistende Einkommen- und Kirchensteuer abgezogen werden (vgl. auch insoweit bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. März 2011 - 4 LA 218/10 -, Rn. 5).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit im vorliegenden Fall nach eigener Prüfung und Würdigung den Wertungen des OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 09. März 2011 - 4 LA 218/10 - an.

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Unter Zugrundelegung der im Hinblick auf den Ausschluss des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 - Urteil vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - Urteil vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 -) kann das Nichtbestehen bzw. der Wegfall eines Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt nur im Rahmen einer fallbezogenen Prüfung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Belange sowohl des Unterhaltsverpflichteten wie auch der Belange des Unterhaltsberechtigten festgestellt werden.

    Gleichwohl verliert er den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht, wenn anzuerkennende Gründe für die Verzögerung bestehen (Urteil vom 29. Juni 2011, a.a.O.).

    Insbesondere besteht keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt (Urteil vom 29. Juni 2011, a.a.O., Rn 17).

  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 17.82

    Ausbildungsförderung - KG - Gewinnanteil - Entnahmemöglichkeit - Härtefall -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Im Übrigen ist auch für die Anwendung des § 25 Abs. 6 BAföG in anderen Fällen geklärt, dass die Ausnahmevorschrift des § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG der Berücksichtigung atypischer Umstände dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.5.1987 - 5 C 66.84 -, BVerwGE 77, 222, 227; BVerwG, Urt. v. 11.10.1984 - 5 C 17.82 -, BVerwGE 70, 189, 191; Senatsbeschl. v. 24.9.2010 - 4 LA 155/09 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anerkennung einer unbilligen Härte im Sinne des § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG in den Fällen, in denen die Eltern des Auszubildenden ein die Freibeträge nach § 25 Abs. 1 bis 3 BAföG übersteigendes Einkommen erzielen, in der Verfügung über dieses Einkommen oder einen Teil des Einkommens aber derart beschränkt sind, dass sie es nicht für den Lebensunterhalt der in § 25 Abs. 1 bis 3 BAföG genannten Personen, des Auszubildenden und dessen Ausbildung einsetzen können, ebenso wie bei der Berücksichtigung der dem Einkommensbezieher zwangsläufig erwachsenen außergewöhnlichen Belastungen nach den §§ 33 bis 33b EStG voraussetzt, dass der Einkommensbezieher aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen außer Stande gewesen ist, den Eintritt der "Verfügungsbeschränkung" zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 11.10.1984 - 5 C 17/82 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87

    Vereinbarkeit von § 21 Abs. 1 S. 2 Berufsausbildungsförderungsetz (BAföG) mit dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 10. Februar 1987 (- 5 B 10/87 -) im Zusammenhang mit dem Verlustausgleichsverbot des § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG ausdrücklich hervorgehoben, dass "atypischen Umständen im Einzelfall nach Maßgabe der Härteregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Rechnung getragen werden" kann.

    Darüber hinaus schließt es Art. 6 Abs. 1 GG ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG nicht aus, die Eltern von Auszubildenden in Effektuierung des Nachrangprinzips des § 1 BAföG dazu anzuhalten, bei ihren wirtschaftlichen Planungen den Ausbildungsbedarf ihrer Kinder in Rechnung zu stellen (BVerwG, Beschl. v. 10.2.1987 - 5 B 10/87 -).

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Unter Zugrundelegung der im Hinblick auf den Ausschluss des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 - Urteil vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - Urteil vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 -) kann das Nichtbestehen bzw. der Wegfall eines Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt nur im Rahmen einer fallbezogenen Prüfung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Belange sowohl des Unterhaltsverpflichteten wie auch der Belange des Unterhaltsberechtigten festgestellt werden.

    In seinen Entscheidungen vom 29. Juni 2011 und vom 4. März 1998 (a.a.O.) hat der BGH zwar den Grundsatz bekräftigt, dass sich der Auszubildende nach Abgang von der Schule binnen einer angemessenen Orientierungsphase um die Aufnahme einer seiner Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Berufsausbildung zu bemühen hat.

  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Unter Zugrundelegung der im Hinblick auf den Ausschluss des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 - Urteil vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 - Urteil vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 -) kann das Nichtbestehen bzw. der Wegfall eines Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt nur im Rahmen einer fallbezogenen Prüfung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Belange sowohl des Unterhaltsverpflichteten wie auch der Belange des Unterhaltsberechtigten festgestellt werden.

    So hat der BGH in seinem Urteil vom 14. März 2001 (a.a.O.) festgestellt, dass ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach Abbruch einer Ausbildung durchaus bestehen kann, wenn der Wechsel der Ausbildung auf sachlichen Gründen beruht und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände aus Sicht des Unterhaltsverpflichteten wirtschaftlich zumutbar ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 7 AL 166/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Die entsprechende Beschwerde hat das LSG Niedersachsen-Bremen durch Beschluss vom 7. März 2012 mangels Anordnungsgrund zurückgewiesen (Az: L 7 AL 166/11 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten des SG Hannover zu den Verfahren S 26 AL 861/10 ER/L 11 AL 20/11 B ER, S 26 AL 215/11 und S 26 AL 386/11 ER/L 7 AL 166/11 B ER, die von der Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 27. November 2015 Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 11 AL 20/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Die dagegen erhobene Beschwerde des Klägers (Az: L 11 AL 20/11 B ER) hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 25. Mai 2011 zurückgewiesen, da dem Kläger aus einem vom Vater gewährten Darlehen bzw. aus den danach vom Beklagten gewährten Vorausleistungen ausreichend Einnahmen zur Verfügung stünden, so dass sich für die Dauer des Hauptsacheverfahrens keine nicht mehr korrigierbaren Nachteile ergäben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten des SG Hannover zu den Verfahren S 26 AL 861/10 ER/L 11 AL 20/11 B ER, S 26 AL 215/11 und S 26 AL 386/11 ER/L 7 AL 166/11 B ER, die von der Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 27. November 2015 Bezug genommen.

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass aus dem Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen hergeleitet werden können, und dass die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise der Familienlastenausgleich vorzunehmen ist, grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegt (BVerfG, Urt. v. 12.2.2003 - 1 BvR 624/01 -, BVerfGE 107, 205, 213; BVerfG, Beschl. v. 6.5.1975 - 1 BvR 3323/72 -, BVerfGE 39, 326).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
    Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.2.2010 (- 5 C 2/09 -, a.a.O.) ausgeführt, dass der Zweck des § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG u. a. darin besteht, insbesondere den Fällen Rechnung zu tragen, in denen das Verlustausgleichsverbot des § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG zu einem ausbildungsförderungsrechtlichen Unterhaltsbetrag führt, der wegen atypischer Umstände unterhaltsrechtlich nicht durchgesetzt werden kann.
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Unterhalt aus sittlicher Verpflichtung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 11 AL 128/11

    Voraussetzungen und Reichweite eines Anspruchs auf Berufsausbildungsbeihilfe nach

  • BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Steuerbescheid - Bindung -

  • LSG Sachsen, 18.12.2014 - L 3 AL 120/12

    Aktualisierungsantrag; Berufsausbildungsbeihilfe; Einkommensverhältnisse der

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